Zum Jahreswechsel trat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. In Neubauten sind ab sofort nur noch Heizungen erlaubt, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Im Bestand gilt die 65-Prozent-Regel erst, wenn die Kommune eine Wärmeplanung vorlegt.
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