Die Bundesnetzagentur hat die Vorgaben für steuerbare Verbraucher veröffentlicht. Mit der Regelung zu Paragraph 14a gibt es ab Januar 2024 ein Notfallinstrument für Netzengpässe. Leider werde die Regelung zu zeitvariablen Netzentgelten erst 2025 angeführt, moniert der Branchenverband BNE.
Quelle: photovoltaik RSS-Newsfeed von www.photovoltaik.eu